[ Auszug: Ist ein anderer Gegenstand als ein Gebäude versichert, so bestimmt sich
die Haftung der Forderung gegen den Versicherer nach den Vorschriften des
§ 1123 Abs. ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]